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Termine, Honorar & Kostenerstattung

Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zu den Themen Termine, Honorar sowie zur Kostenerstattung von Krankenkassen.

Gerne fasse ich das Zitat im Bild auf:
Damit Sie künftig neue Erfahrungen machen dürfen, nehme ich mir für Ihr Anliegen, für Ihre Veränderungswünsche Zeit.

Termine

Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Privatpraxis. Für Ihre Anliegen nehme ich mir gerne nach vorheriger Terminvereinbarung ausreichend Zeit.

Meine Sprechzeiten sind

Montag:                 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:               8:00 – 14:00 Uhr
Mittwoch:               8:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag:          8:00 – 14:00 Uhr
Freitag:                  8:00 – 14:00 Uhr

Abendtermine können nach Rücksprache im Einzelfall vereinbart werden.

Termine können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. 

Honorar

Mein Honorar beträgt 80 € pro Stunde. Pro Setting ist mit einem Zeitfenster von 90 – 120 Minuten zu rechnen, so dass je Sitzung Kosten in Höhe von 120 – 160 € in Abrechnung gebracht werden. Abgerechnet wird je begonnene Viertelstunde.

Die Kosten sind unmittelbar im Anschluss an die Sitzung in bar zu begleichen. Gerne stelle ich Ihnen im Anschluss daran eine quittierte Rechnung aus.

Kostenerstattung durch Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen

Die Kosten für eine Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen für gewöhnlich nicht übernommen. Um hier detaillierte Informationen für den Einzelfall zu erhalten, können Sie jedoch gerne Ihre Krankenkasse kontaktieren.

Private Krankenversicherungen bzw. Zusatzversicherungen

Die Erstattung hängt im Einzelfall immer davon ab, welchen Tarif Sie abgeschlossen haben.

Fragen Sie bitte explizit bei der Versicherung an, ob die Kosten für einen „Heilpraktiker für Psychotherapie“ übernommen werden. Hierfür empfehle ich eine schriftliche Anfrage, da Sie die Antwort darauf dann auch in Schriftform erhalten. Wichtig ist hier tatsächlich der Zusatz „für Psychotherapie“. Manche Gesellschaften bezahlen den medizinischen Heilpraktiker, machen aber leider Ausnahmen bei dem Heilpraktiker für Psychotherapie.

Abrechnung und Fälligkeit der Gebühren

Meine Dienstleistungen rechne ich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab.

Das in Abrechnung gebrachte Honorar ist unabhängig von etwaigen Erstattungsansprüchen gegenüber Ihren Krankenversicherungen in voller Höhe zu begleichen.